Hinweis: grossbeeren.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards.
 Darstellung 
 nur Text   Grosse Schrift   Kleine Schrift 
   
Spacer Spacer Spacer Spacer Spacer Spacer
   
 
 Schnell Navigation:
Frequently Asked Questions (FAQ) 
Bitte wählen Sie die entsprechende Frage aus:
Bauamt
Bodenrichtwert - wie hoch ist er für mein Grundstück ?
Einfriedung (oder auch: Garage, Carport, Gartengerätehaus, Wintergartenanbau usw.) - Benötige ich dafür eine Baugenehmigung ?
Grundbuchamt für Großbeeren - wo befindet es sich und wann hat es geöffnet?
Grundstückskauf - ich beabsichtige, ein Grundstück zu erwerben, um darauf ein Wohnhaus zu errichten. Kann dort gebaut werden ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Hausnummer/ Postanschrift - Ich benötige eine solche für mein geplantes bzw. im Bau befindliches Haus. An wen muss ich mich wenden ?
Hecke als Zaun zum benachbarten Grundstück, was muss ich beachten ?
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Kleingärten - fungiert die Gemeinde Großbeeren als Verpächterin ?
Straßenreinigung und Winterdienst - wer ist zuständig ?
Finanzamt / Steuern
Abmeldung meines Hundes (Hundesteuer) - was wird dafür benötigt?
Anmeldung (Hundesteuer) meines Hundes: Was wird für dafür genau benötigt?
Grundbuchamt für Großbeeren - wo befindet es sich und wann hat es geöffnet?
Grundsteuer- bis zu welchem Zeitpunkt habe ich sie zu zahlen, wenn das Grundstück verkauft wird?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Hundesteuer: Ist sie für einen kleinen Hund (z. B. Yorkshire Terrier) genauso hoch wie für einen großen Hund (z. B. Schäferhund)?
Hundesteuermarke - erhalte ich in jedem Jahr eine neue für meinen Hund?
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Steuerbescheide, Grundsteuerbescheid, etc. - erhalte ich von der Gemeinde Großbeeren regelmäßig Bescheide über Grund-, Hundesteuer, kommunale Gebühren wie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes?
Stundung von Forderungen der Gemeinde gegen mich - wer ist mein Ansprechpartner ?
Tierheim: Ich möchte einen Hund aus einem Tierheim übernehmen. Wird in diesem Fall eine (befristete) Hundesteuerbefreiung gewährt?
Gemeindeverwaltung - Allgemein
"Gelbe Säcke" - wo erhalte ich die gelben Säcke zur Entsorgung von Verbund- und Kunststoffen ?
Abfall und Müll, wo werde ich ihn kostengünstig los ?
Grundbuchamt für Großbeeren - wo befindet es sich und wann hat es geöffnet?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderausweis? - Wo beantrage ich diese Personaldokumente ?
Steuerbescheide, Grundsteuerbescheid, etc. - erhalte ich von der Gemeinde Großbeeren regelmäßig Bescheide über Grund-, Hundesteuer, kommunale Gebühren wie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes?
Straßenreinigung und Winterdienst - wer ist zuständig ?
Stundung von Forderungen der Gemeinde gegen mich - wer ist mein Ansprechpartner ?
Vaterschaftsanerkennung - wo kann ich sie durchführen ?
Verlustanzeige Personaldokumente - was tun wenn ich Ausweis oder Reisepass verloren habe ?
Öffnungszeiten der Verwaltung - wann kann ich dort vorsprechen?
Gewerbeamt / Wirtschaft
Abfallberatung und Mülltrennung, wo erfahre ich mehr über diese Themen ?
Bodenrichtwert - wie hoch ist er für mein Grundstück ?
Gaststätten- und Schankerlaubnis - wo erhalte ich diese ?
Grundsteuer- bis zu welchem Zeitpunkt habe ich sie zu zahlen, wenn das Grundstück verkauft wird?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Reisegewerbe beantragen - wo ?
Steuerbescheide, Grundsteuerbescheid, etc. - erhalte ich von der Gemeinde Großbeeren regelmäßig Bescheide über Grund-, Hundesteuer, kommunale Gebühren wie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes?
Stundung von Forderungen der Gemeinde gegen mich - wer ist mein Ansprechpartner ?
Güterverkehrszentrum (GVZ) Grossbeeren
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Steuerbescheide, Grundsteuerbescheid, etc. - erhalte ich von der Gemeinde Großbeeren regelmäßig Bescheide über Grund-, Hundesteuer, kommunale Gebühren wie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes?
Internetseite grossbeeren.de
Browser - für welchen ist das Webangebot optimiert ?
Cookie - Was ist das ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
PDF-Datei - wie kann ich dieses Dateiformat herunterladen ?
PDF-Dokument - wie lese ich dessen Inhalte ?
Schriftgröße auf dieser Homepage - wie passe ich sie meinen Bedürfnissen an ?
Seiteninhalte - Kann ich Inhalte von diesen Seiten ausdrucken ?
Kinder & Jugend
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Kitaplätze in der Gemeinde - wer bietet sie an, und gibt es sie in ausreichender Zahl ?
Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Abstammungsurkunden) - wo erhalte ich sie und was kostet die Ausstellung ?
Vormundschaftsfragen, Unterhaltsangelegenheiten - wer ist Ansprechpartner zuständig für Beistandschaften ?
Kultur
Bürgermeister in Großbeeren, wie heißt er und wer sind die politischen Entscheidungsträger ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Vereine - welche gibt es in der Gemeinde Großbeeren ?
Ordnung/Sicherheit
Feuerstelle auf meinem Grundstück - darf ich eine haben, und was habe ich dabei zu beachten ?
Hecke als Zaun zum benachbarten Grundstück, was muss ich beachten ?
Ruhender Straßenverkehr - an wen wende ich mich ?
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen - wo stelle ich den Antrag ?
Straßenreinigung und Winterdienst - wer ist zuständig ?
Winterdienst - wer führt ihn durch ?
Pass- und Meldewesen
Führungszeugnis (FZ)- kann der Antrag auf Ausstellung eines FZ oder der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) fernmündlich bzw. schriftlich erfolgen?
ePass (elektronischer Reisepass) - was muss ich wissen ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderausweis? - Wo beantrage ich diese Personaldokumente ?
Personalausweis im Scheckkartenformat und ePass - Was ändert sich in 2011 ?
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis - Was benötige ich zur Beantragung ?
Reisepass, vorläufiger Reisepass - was benötige ich zur Beantragung ?
Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Abstammungsurkunden) - wo erhalte ich sie und was kostet die Ausstellung ?
Verlustanzeige Personaldokumente - was tun wenn ich Ausweis oder Reisepass verloren habe ?
Politik
Bürgermeister in Großbeeren, wie heißt er und wer sind die politischen Entscheidungsträger ?
Senioren
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Siegesfest Grossbeeren
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Siegesfest in Großbeeren, was steckt dahinter und wann findet es statt ?
Sonstiges
Führungszeugnis (FZ)- kann der Antrag auf Ausstellung eines FZ oder der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) fernmündlich bzw. schriftlich erfolgen?
"Gelbe Säcke" - wo erhalte ich die gelben Säcke zur Entsorgung von Verbund- und Kunststoffen ?
Abfall und Müll, wo werde ich ihn kostengünstig los ?
Bürgermeister in Großbeeren, wie heißt er und wer sind die politischen Entscheidungsträger ?
Feuerstelle auf meinem Grundstück - darf ich eine haben, und was habe ich dabei zu beachten ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Hecke als Zaun zum benachbarten Grundstück, was muss ich beachten ?
Hundesteuermarke - erhalte ich in jedem Jahr eine neue für meinen Hund?
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Seiteninhalte - Kann ich Inhalte von diesen Seiten ausdrucken ?
Termine - Wo finde ich die aktuellen Veranstaltungshinweise und Termine ?
Tierheim: Ich möchte einen Hund aus einem Tierheim übernehmen. Wird in diesem Fall eine (befristete) Hundesteuerbefreiung gewährt?
Vormundschaftsfragen, Unterhaltsangelegenheiten - wer ist Ansprechpartner zuständig für Beistandschaften ?
Winterdienst - wer führt ihn durch ?
Öffnungszeiten der Verwaltung - wann kann ich dort vorsprechen?
Soziales
Verlustanzeige Personaldokumente - was tun wenn ich Ausweis oder Reisepass verloren habe ?
Wohnberechtigungsschein, wo kann ich diesen beantragen, ist die Antragstellung kostenpflichtig ?
Sport- und Mehrzweckhalle Grossbeeren
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Standesamt
Eheschließung - welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung meiner Eheschließung ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Abstammungsurkunden) - wo erhalte ich sie und was kostet die Ausstellung ?
Vaterschaftsanerkennung - wo kann ich sie durchführen ?
Tourismus
Bürgermeister in Großbeeren, wie heißt er und wer sind die politischen Entscheidungsträger ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Termine - Wo finde ich die aktuellen Veranstaltungshinweise und Termine ?
Vereine - welche gibt es in der Gemeinde Großbeeren ?
Umwelt
Abfall und Müll, wo werde ich ihn kostengünstig los ?
Abfallberatung und Mülltrennung, wo erfahre ich mehr über diese Themen ?
Feuerstelle auf meinem Grundstück - darf ich eine haben, und was habe ich dabei zu beachten ?
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Hecke als Zaun zum benachbarten Grundstück, was muss ich beachten ?
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Lärmschutz- darf ich sonntags Maschinen / Rasenmäher einsetzen ?
Nachtruhe - ab wann ist sie einzuhalten?
Vereine
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Vereine - welche gibt es in der Gemeinde Großbeeren ?


 
Führungszeugnis (FZ)- kann der Antrag auf Ausstellung eines FZ oder der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) fernmündlich bzw. schriftlich erfolgen?
Nein, die persönliche Vorsprache im Meldeamt ist zur Antragstellung erforderlich. Ein Personaldokument mit Lichtbild ist zur Identitätsprüfung vorzulegen. Bei Minderjährigen (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) ist die Antragstellung durch den gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bei Minderjährigen vom vollendeten 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.
Die Gebühr beträgt 13.00 €URO.
Zum Anfang der Seite.
 
"Gelbe Säcke" - wo erhalte ich die gelben Säcke zur Entsorgung von Verbund- und Kunststoffen ?
Die für die Mülltrennung bzw. Entsorgung von Verbund- und Kunststoffen erforderlichen Säcke erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung, Raum 0.01 im Untergeschoss kostenfrei.
Zum Anfang der Seite.
 
Abfall und Müll, wo werde ich ihn kostengünstig los ?
Für die teilweise sogar kostenfreie Abfallentsorgung aus Haushalten und Gewerbe stehen Ihnen zuständigkeitshalber der Recyclinghof Ludwigsfelde (SBAZV) zur Seite. Er befindet sich im:
Gewerbegebite "Preußenpark"
Löwenbrucher Ring 4
14974 Ludwigsfelde
Tel. 03377 / 3051 - 0
Fax. 03377 / 302423 o. 03377 / 305179

Auch zum Thema Abfallberatung können Sie dort alle wichtigen Informationen erwarten. Homepage des SBAZV:
http://www.sbazv.de/


Zum Anfang der Seite.
 
Abfallberatung und Mülltrennung, wo erfahre ich mehr über diese Themen ?
Für die Beratung zu allen Themen im Zusammenhang mit Müll und teilweise sogar die kostenfreie Abfallentsorgung aus Haushalten und Gewerbe steht Ihnen zuständigkeitshalber der Recyclinghof Ludwigsfelde (SBAZV) zur Seite. Er befindet sich im:
Gewerbegebite "Preußenpark"
Löwenbrucher Ring 4
14974 Ludwigsfelde
Tel. 03377 / 3051 - 0
Fax. 03377 / 302423 o. 03377 / 305179
Zum Anfang der Seite.
 
Abmeldung meines Hundes (Hundesteuer) - was wird dafür benötigt?
- Abmeldeformular
- Steuermarke der Gemeinde Großbeeren
- Evtl. Bescheinigung des Tierarztes
Sie können die Unterlagen persönlich abgeben oder mit der Post senden an:
Gemeindeverwaltung Großbeeren
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Steuern/Abgaben, Frau Wulkow.

Das Formular zur Abmeldung finden Sie hier: http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=24&nav=8
Zum Anfang der Seite.
 
Anmeldung (Hundesteuer) meines Hundes: Was wird für dafür genau benötigt?
Das Einreichen des Anmeldeformulares genügt. Sie können es persönlich abgeben oder mit der Post einsenden: Am Rathaus 1, 14979 Großbeeren. Ansprechpartnerin ist Frau Wulkow, Steuern/Abgaben.

Das Formular finden Sie hier: http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=24&nav=8
Zum Anfang der Seite.
 
Bodenrichtwert - wie hoch ist er für mein Grundstück ?
Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Teltow-Fläming wird regelmäßig überarbeitet, die Werte dabei zum Stcihtag 01. Januar neu festgesetzt. Die Karte kann zu den Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Großbeeren eingesehen werden.

Ansprechpartner: Liegenschaftsamt, Tel. 32 88 -36.
Zum Anfang der Seite.
 
Browser - für welchen ist das Webangebot optimiert ?
Diese Seiten basieren auf dem modernsten Entwicklungsstandard (XHTML).
Damit sind sie barrierefrei und beispielsweise auch für Menschen mit Sehbehinderung lesbar. Barrierefreiheit in Verbindung mit XHTML bedingt auch den Einsatz moderner Browser auf den Rechnern der Nutzer. Sollten Sie noch einen älteren Browser* verwenden, empfehlen wir Ihnen eine
Aktualisierung - sowohl um diese Seiten uneingeschränkt anzeigen und nutzen zu können als auch Ihren Internetzugang noch sicherer zu machen.

* Mindestanforderung an die Version des verwendeten Webbrowsers:
- Microsoft Internet Explorer 6.x
- Netscape 7.x
- Mozilla 1.4
- Opera 7.x

Weitere technische Details:
- Die Internetseite ist für eine Bilschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel optimert.
- Auf den einzelnen Seiten werden verschieden JavaScript Funktionen sowie Cookies verwendet. Deshalb sind diese Einstellungen in Ihrem Webbrowser sinnvoll.
Zum Anfang der Seite.
 
Bürgermeister in Großbeeren, wie heißt er und wer sind die politischen Entscheidungsträger ?
Bürgermeister in Großbeeren ist Carl Ahlgrimm, parteilos. Ihm steht eine stattliche Anzahl gewählter Politiker zur Seite, die Gemeindevertretung der Gemeinde Großbeeren. Wie sich dieses politische Gremium zusammensetzt, können Sie sehen, wenn Sie den folgenden Link anklicken:
http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=30

Zum Anfang der Seite.
 
Cookie - Was ist das ?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die lokal auf Ihrem Rechner gespeichert wird. Sie enthält Informationen, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines Internetangebots anfallen und beim Aufruf von Seiten dieses Angebots an den Anbieter übertragen werden.
Zum Anfang der Seite.
 
Eheschließung - welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung meiner Eheschließung ?
Wenn Sie ledig sind und bisher nicht verheiratet waren:

- aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts (an Ihrem Wohnsitz)
- Auszug aus dem Geburtsregister (beim Geburtsstandesamt)
- Sie haben gemeinsame Kinder ? – Dann auch eine Geburts- oder Abstammungsururkunde des/der Kindes/r , Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärungen
- für voreheliche Kinder die nicht gemeinsame Kinder der Eheschließenden sind, für die Sie aber das Sorgerecht haben: eine Geburtsurkunde.

Wenn Sie schon einmal oder mehrere Male verheiratet waren:

- Scheidungsurteile, versehen mit Rechtskraftvermerk bzw. Nachweise über die Auflösung der Ehen (z.B. Sterbeurkunde)
- eine begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, sofern kein Familienbuch angelegt wurde – die Heiratsurkunde der letzten Ehe

Wenn Sie im Ausland geschieden wurden:

- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil im Original sowie die amtliche Übersetzung (eventuell Anerkennung der ausländischen Scheidung, sollte für jeden Einzelfall geklärt werden).

Wenn Sie diese Angaben verwirrend finden oder noch andere persönliche Umstände hinzukommen, fragen Sie am besten persönlich telefonisch im Standesamt nach den Einzelheiten: Tel. 32 88 - 35.
Zum Anfang der Seite.
 
Einfriedung (oder auch: Garage, Carport, Gartengerätehaus, Wintergartenanbau usw.) - Benötige ich dafür eine Baugenehmigung ?
Grundsätzlich ist für die Prüfung, ob ein Bauvorhaben in der Gemeinde genehmigungspflichtig ist, die
Untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Teltow – Fläming
Am Nuthefließ 2,
14943 Luckenwalde, zuständig.
Ansprechpartner:
Herr Morawski (03371/6084325), Frau Schulz (03371/6084326) und Frau Fischer (03371/6084327)

Genehmigungsfreie Vorhaben sind im § 55 der Brandenburgischen Bauordnung geregelt.

Eine wichtige Rolle spielt immer die Lage des Baugrundstücks. Deshalb ist anzuraten, auch das Beratungsangebot im Bauamt der Gemeindeverwaltung, möglichst anhand von Zeichnungen und eines Lageplans, wahrzunehmen. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Dr. Pacholik, Tel. 033701/328841 bzw. Mail: planungsamtspacer_atgrossbeeren.de, in Verbindung.
Zum Anfang der Seite.
 
ePass (elektronischer Reisepass) - was muss ich wissen ?
Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass (ePass) mit digitalem Passfoto als biometrisches Merkmal im Chip eingeführt. Ab November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben. Bei diesem sind zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Falls Sie sich über den neuen Pass informieren möchten, steht Ihnen der nachfolgende Link zur Verfügung:
www.epass.de
Zum Anfang der Seite.
 
Feuerstelle auf meinem Grundstück - darf ich eine haben, und was habe ich dabei zu beachten ?
Feuerstellen auf dem eigenen Grundstück sind unter folgenden Hinweisen grundsätzlich erlaubt:

- Bekanntgabe beim Ordnungsamt (per Fax, Email oder formloses Schreiben) ist vorgeschrieben
- Anlieger sind (mündlich) zu informieren
- Größe der Feuerstelle maximal 1 m x 1 m Grundfläche
- nur Naturhalz verbrennen! Mit Lösungsmitteln, Lacken o.ä. behandeltes Holz darf nicht verbrannt werden
- Laub darf nicht verbrannt werden !
Halten Sie zur Sicherheit einen Eimer, besser Wasserschlauch mit Löschwasser bereit
Zum Anfang der Seite.
 
Gaststätten- und Schankerlaubnis - wo erhalte ich diese ?
Für das Gebiet der Gemeinde Großbeeren wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Grundbuchamt für Großbeeren - wo befindet es sich und wann hat es geöffnet?
Das für die Gemeinde Großbeeren zuständige Grundbuchamt befindet sich in der Hauptallee 116/3 in 15806 Zossen – Ortsteil Wünsdorf.

Öffnungszeiten:
Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.30 Uhr Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

Zum Anfang der Seite.
 
Grundsteuer- bis zu welchem Zeitpunkt habe ich sie zu zahlen, wenn das Grundstück verkauft wird?
Nach dem Stichtagsprinzip (§ 9 Grundsteuergesetz) kommt es für die Frage der Steuerschuldnerschaft stets auf die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres an. Derjenige, der am 1.1. des Kalenderjahres Eigentümer des Grundstücks ist, schuldet gegenüber der Gemeinde die Grundsteuer für das gesamte Jahr, und zwar auch dann, wenn er das Grundstück im Laufe des Kalenderjahres veräußert hat. Bei einem Eigentumswechsel bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis die steuerliche Zurechnung für den neuen Eigentümer durch das Finanzamt erfolgt. Diese Zurechnung geschieht frühestens zum 1.1. des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres. Anderslautende Vereinbarungen, die sich aus dem Grundstückskaufvertrag ergeben, müssen auf privatrechtlicher Ebene geklärt werden.
Zum Anfang der Seite.
 
Grundstückskauf - ich beabsichtige, ein Grundstück zu erwerben, um darauf ein Wohnhaus zu errichten. Kann dort gebaut werden ?
Das hängt immer von der Lage des Grundstücks ab. Hier sollte in jedem Fall durch Sie oder auch durch Ihren Architekten eine Vorberatung im Bauamt der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.

Für eine Terminvereinbarung steht Ihnen dazu Herr Ritter, Tel. 033701/328829 bzw. Mail: bauplanspacer_atgrossbeeren.de, gern zur Verfügung.
Zum Anfang der Seite.
 
Haben Sie Fragen, die unbeantwortet geblieben sind ?
Schicken Sie uns doch bitte eine Nachricht, wenn Sie eine Frage vermissen oder weitere Auskünfte wünschen.
Zum Anfang der Seite.
 
Hausnummer/ Postanschrift - Ich benötige eine solche für mein geplantes bzw. im Bau befindliches Haus. An wen muss ich mich wenden ?
Die Vergabe von neuen Hausnummern erfolgt durch das Planungsamt, Herrn Dr. Pacholik, Tel. 033701 / 328841, Mail: planungsamtspacer_atgrossbeeren.de.

Bitte geben Sie bei Ihrer Antragstellung die Flur- und Flurstücksnummer des Grundstücks an.



Zum Anfang der Seite.
 
Hecke als Zaun zum benachbarten Grundstück, was muss ich beachten ?
Eine Hecke ist mit einem Mindestabstand von einem Meter zur Grundstücksgrenze auf dem eigenen Grundstück anzulegen; sie darf in ihrer Beschaffenheit und Höhe den öffentlichen Verkehr (z.B. Einsichtmöglichkeit auf den Straßenverkehr) nicht behindern.
Zum Anfang der Seite.
 
Hundesteuer: Ist sie für einen kleinen Hund (z. B. Yorkshire Terrier) genauso hoch wie für einen großen Hund (z. B. Schäferhund)?
Ja. Die Hundesteuer beträgt derzeit jährlich
für den 1. Hund 43,00 €
für den 2. Hund 86,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 153,00 €

Für gefährliche Hunde beträgt die Hundesteuer jährlich
für den 1. Hund 308,00 €
für den 2. Hund 460,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 612,00 €
Zum Anfang der Seite.
 
Hundesteuermarke - erhalte ich in jedem Jahr eine neue für meinen Hund?
Nein. Die Hundesteuermarken behalten auch für die folgenden Jahre ihre Gültigkeit. Ist eine Steuermarke nicht mehr leserlich, kann diese im Rathaus der Gemeinde Großbeeren (Steueramt, Zimmer 2.13) kostenlos umgetauscht werden. Geht die Steuermarke verloren, kann im Rathaus eine neue Steuermarke erworben werden. Hierfür werden 2,00 € berechnet.
Zum Anfang der Seite.
 
Immobilien - kann ich direkt bei der Gemeinde Großbeeren Grundstücke zur gewerblichen oder privaten Nutzung erwerben ?
Nein, die Gemeinde tritt nicht als Verkäuferin auf. Für Grundstücksgeschäfte sollten Sie sich an einen Immobilienmakler Ihres Vertrauens wenden. In der Gemeinde Großbeeren gibt es ortsansässige Maklerbüros, die Sie über die Suche-Funktion (oben rechts auf jeder Seite dieser Homepage) ermitteln können.
Zum Anfang der Seite.
 
Kann ich Räume für Veranstaltungen, private Feierlichkeiten o.a. anmieten, die sich im Besitz der Gemeinde befinden ?
Ja, das ist möglich. Es stehen in den Ortsteilen verschiedene Räume mit unterschiedlichen Voraussetzungen (Größe, Gebühr) zur Nutzung zur Verfügung. Welche das im Einzelnen sind, können Sie der Satzung zur Nutzung gemeindeeigener Räume unter "Verwaltung", dort links im Menü unter "Satzungen" entnehmen. Die Satzungen sind alphabetisch sortiert, Sie finden die Gesuchte unter "G".
Zum Anfang der Seite.
 
Kitaplätze in der Gemeinde - wer bietet sie an, und gibt es sie in ausreichender Zahl ?
Die Gemeinde verfügt über eine kommunale Kita im Ortsteil Heinersdorf, eine kommunale Kita sowie eine Elternitiativkita und die Kita eines freien Trägers (DRK) im Hauptort Großbeeren. In den Ortsteilen Diedersdorf und Kleinbeeren gibt es keine Kindertagesstätte. Da die Anzahl der betreuten Kinder naturgemäß veränderlich ist und Schwankungen unterliegt, sollten Sie im Einzelfall Kontakt aufnehmen zu der Kita, die Sie interessiert.

Wenn Sie mehr über das Angebot der einzelnen Betreuungseinrichtungen erfahren möchten, können Sie sich direkt ein Bild von den Kitas in der Gemeinde, von ansässigen Tagesmüttern oder von Betreuungsalternativen machen. Klicken Sie dazu auf den folgenden Link:

http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=72
Zum Anfang der Seite.
 
Kleingärten - fungiert die Gemeinde Großbeeren als Verpächterin ?
Die Gemeinde Großbeeren verfügt über sehr wenige Grundstücke mit kleingärtnerischer Nutzung. Die meisten Kleingärten in Großbeeren stehen im Eigentum des Landes Berlin. Bitte wenden Sie sich daher an die

Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH und Grundstücks KG (BSGM),
Frankfurter Allee 73 c
10247 Berlin,
Telefon : 030 46794310 – Herr Schütz.
Zum Anfang der Seite.
 
Lärmschutz- darf ich sonntags Maschinen / Rasenmäher einsetzen ?
1. Wann dürfen Maschinen benutzt und Rasen gemäht werden?
Für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete gilt, dass lärmintensive Geräte und Maschinen sonn- und feiertags nicht und an Werktagen (montags bis sonnabends) in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
So dürfen Rasenmäher in Wohngebieten nur werktags (montags bis sonnabends) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis 50.000 EUR geahndet werden.
Zum Anfang der Seite.
 
Nachtruhe - ab wann ist sie einzuhalten?
Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dieses Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage, für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr. Auf Antrag kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse liegt bzw. im besonderen, überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.
Rechtsgrundlage: Landesimmissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.1999.
Störungen der Nachtruhe kann mit Geldbußen zwischen 50 und 5.000 EUR geahndet werden.
Zum Anfang der Seite.
 
PDF-Datei - wie kann ich dieses Dateiformat herunterladen ?
Sofern der Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert ist, können Sie sich die PDF-Dateien direkt in Ihrem Browser anschauen. Klicken Sie dazu auf das Symbol der Dateianlage.
Sollte Ihr Internet-Browser Adobe nicht unterstützen oder wollen Sie das Dokument direkt auf Ihrer Festplatte speichern, dann gehen Sie mit der rechten Maustaste auf Download (bei Windows) bzw. halten Sie die Taste lange gedrückt (bei Macintosh). Wählen Sie anschließend aus dem Menü den Punkt "Ziel/Verknüpfung speichern unter ..." Geben Sie nun das Laufwerk und den Ordner auf Ihrem PC an, wo sie die Datei speichern wollen.

Zum Anfang der Seite.
 
PDF-Dokument - wie lese ich dessen Inhalte ?
Um eine PDF-Datei (Portable Document Format) abzurufen bzw. lesen zu können, benötigen Sie den Adobe Reader, eine kostenlose und frei erhältliche Software. Damit können Sie PDF-Dateien auf allen großen Betriebssystemen sowie Systemplattformen lesen und ausdrucken.

Sie verfügen noch nicht über den Adobe Reader ? - Sie können ihn kostenlos unter dem nachfolgenden Link herunterladen:
http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html
Zum Anfang der Seite.
 
Personalausweis bzw. Reisepass, Kinderausweis? - Wo beantrage ich diese Personaldokumente ?
Einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis beantragen Sie im Einwohnermeldeamt Großbeeren, Am Rathaus 1, 14979 Großbeeren. Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Untergeschoss des Rathauses. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Seidler (Tel.: 033701-32 88 33).
Zum Anfang der Seite.
 
Personalausweis im Scheckkartenformat und ePass - Was ändert sich in 2011 ?
Seit dem 01. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip den bisherigen Personalausweis abgelöst. Dazu haben Sie ggf. Informationsbedarf. Die wichtigsten Hinweise und Informationen darüber, was Sie zur Beantragung des neuen Personaldokumentes und dem ePass (elektronischer Reisepass) vorlegen müssen, geben wir an dieser Stelle:

Das neue Dokument bietet Ihnen neue Möglichkeiten, etwa das „Sich-online-Ausweisen“, auch eID-Funktion (eID = Electronic Identity) genannt. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher anmelden und Ihre Identität ausweisen. Im Chip des neuen Personalausweises sind neben Ihrem Foto auf Wunsch Ihre Fingerabdrücke und Ihre Signatur gespeichert.
Die Gebühr für die Ausstellung des neuen zehn Jahre gültigen Personalausweises beträgt 28,80 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro, die Gültigkeit hier: sechs Jahre. Gebührenbefreiung für Personen, die erstmalig einen Personalausweis beantragen, ist nicht mehr vorgesehen. Das erforderliche Passfoto muss nach den neuen Vorschriften biometrietauglich (Frontalaufnahme) sein.

Für wen wird das Dokument ausgestellt ?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, etwa für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung des neuen Ausweises vorzulegen ?
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.

Zum Lichtbild:
Es kommen nur Frontalaufnahmen (biometrische Aufnahmen) zur Anwendung, keine Aufnahmen im Halbprofil. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto zu sehen sein. Die Augen müssen offen und deutlich erkennbar sein.

Zur Gültigkeitsdauer des Dokuments
Personalausweise sind zehn Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Sie haben noch Informationsbedarf ? Weitere Hinweise finden Sie unter: www.personalausweisportal.de



Der "ePass" (Elektronischer Reisepass):

Für wen wird er ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren. Auf Wunsch kann für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden, bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

Welche Unterlagen müssen Sie dafür vorlegen ?
Alter Reisepass, Kinderreisepass, ggf. Kinderausweis oder Personalausweis (bei Erstbeantragung) oder Geburtsurkunde.

Lichtbild und Fingerabdrücke:
Ein Lichtbild in Frontalaufnahme nach internationalem Standard ist erforderlich.
Fingerabdrücke: Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt, die bei der Beantragung abgenommen werden.

Zur Gültigkeitsdauer des Dokuments
Zehn Jahre Gültigkeit für ePässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden. Sechs Jahre Gültigkeit für alle Personen unter 24 Jahren.

Sie haben noch Informationsbedarf ? Weitere Informationen finden Sie unter:www.personalausweisportal.de
Zum Anfang der Seite.
 
Personalausweis, vorläufiger Personalausweis - Was benötige ich zur Beantragung ?
- Geburtsurkunde bei Erstbeantragung
- bei einer weiteren Ausstellung: Personalausweis oder Reisepass
- nach Eheschließung: eine Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Lichtbild 45 mm x 35mm (Fotograf)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Antragstellung durch den/die Personensorgeberechtigte/n
- ab Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes: Kind leistet persönliche Unterschrift

HINWEISE: Ausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Erteilung eines solchen Dokumentes ist persönlich zu stellen. Es fallen Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises an. Für Fragen hierzu erreichen Sie unter Tel.Nr. 033701 - 32 88 33 die Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes.



Zum Anfang der Seite.
 
Reisegewerbe beantragen - wo ?
Für das Gemeindegebiet Großbeeren wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Reisepass, vorläufiger Reisepass - was benötige ich zur Beantragung ?
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder (abgelaufener) Reisepass zur Identifikation
- nach Eheschließung: Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Lichtbild 45 mm x 35mm (Fotograf)
- für Kinder unter 18 Jahren ist der Antrag durch die/den Personensorgeberechtigten zu stellen.
- Ab Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind eine persönliche Unterschrift leisten.
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Antrag persönlich zu stellen.

Für die Erteilung eines solchen Personaldokumentes fallen Gebühren in folgender Höhe an:
- 37,50 EUR für Personen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
- 59,00 EUR für Personen ab Vollendung des 26. Lebensjahres
- vorläufiger Reisepass: 26,00 €URO

Zum Anfang der Seite.
 
Ruhender Straßenverkehr - an wen wende ich mich ?
Die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr auf der Grundlage der aktuellen Rechtsvorschriften obliegt dem Ordnungsamt im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Schriftgröße auf dieser Homepage - wie passe ich sie meinen Bedürfnissen an ?
Sie haben die Möglichkeit, die Schriftgröße unserer Website Ihren Sehverhältnissen anzupassen, und zwar durch Einstellungen in Ihrem Browser und durch unsere Service-Buttons. Einstellung im Browser:

Beim Internet Explorer klicken Sie dazu auf den Menüpunkt "Ansicht", dort "Schriftgrad" und wählen die gewünschte Größe aus. Bei Netscape klicken Sie auf den Menüpunkt "Anzeigen", anschließend "Textzoom" und entscheiden sich für die Schriftgröße Ihrer Wahl.

Auf unserer Website:
Die Schriftgröße können Sie außerdem durch die Buttons "Darstellung" Ihren Vorstellungen anpassen. Setzen Sie den Mauszeiger auf "Darstellung", dann öffnen sich die Felder "nur Text" sowie "Große Schrift" und "Kleine Schrift". Diese Funktionen finden Sie ganz rechts oben unterhalb des Gemeindewappens auf allen Seiten.
Zum Anfang der Seite.
 
Seiteninhalte - Kann ich Inhalte von diesen Seiten ausdrucken ?
Jeweils ganz unten rechts auf allen Seiten finden Sie einen Link zur Druckansicht. Wenn Sie darauf klicken, wird Ihnen der Text im DIN A4-Format ohne Bilder, Navigation und Kopfleiste angezeigt. Wählen Sie anschließend in Ihrem Browser die Funktion "Drucken".
Zum Anfang der Seite.
 
Siegesfest in Großbeeren, was steckt dahinter und wann findet es statt ?
Die legendäre Schlacht bei Großbeeren - am 23. August 1813 war es den preußischen Truppen unter General von Bülow gelungen, bei strömendem Regen die napoleonischen Truppen zu besiegen und damit eine erneute Besetzung Berlins zu verhindern. Als Geschenk für diesen strategischen Erfolg erhielt der Ort vom preußischen Staat seine Schinkelkirche, erbaut in den Jahren 1818 bis 1820.

Alljährlich wird in Großbeeren diese Geschichte wieder lebendig: In den Tagen um den 23. August findet in Erinnerung an das bedeutende geschichtliche Ereingnis das Siegesfest der Historischen Truppen 1813 mit Biwak und Gefechtsdarstellung statt.

Zum Anfang der Seite.
 
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen - wo stelle ich den Antrag ?
Sie beantragen die Sondernutzungsgenehmigung beim Ordnungsamt im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Steuerbescheide, Grundsteuerbescheid, etc. - erhalte ich von der Gemeinde Großbeeren regelmäßig Bescheide über Grund-, Hundesteuer, kommunale Gebühren wie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes?
Nein. Nach § 12b (2) Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) kann ein Bescheid über Gebühren und Abgaben bestimmen, dass der Bescheid auch für zukünftige Zeitabschnitte gilt, so lange sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag nicht ändern. Von diesem Recht macht die Gemeinde Großbeeren Gebrauch. Seit dem Kalenderjahr 2006 entfällt daher die Versendung jährlicher Bescheide.
Zum Anfang der Seite.
 
Straßenreinigung und Winterdienst - wer ist zuständig ?
Bei Fragen zum Reinigungsturnus, etc. wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Stundung von Forderungen der Gemeinde gegen mich - wer ist mein Ansprechpartner ?
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Mitarbeiter in der Gemeindekasse im Rathaus.
Zum Anfang der Seite.
 
Termine - Wo finde ich die aktuellen Veranstaltungshinweise und Termine ?
Alle aktuellen Termin sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=7.

Für kulturelle Veranstaltungen steht Ihnen unter dem Link www.kulturverein-grossbeeren.de der Veranstaltungskalender des Kulturvereins e.V. zur Verfügung.
Zum Anfang der Seite.
 
Tierheim: Ich möchte einen Hund aus einem Tierheim übernehmen. Wird in diesem Fall eine (befristete) Hundesteuerbefreiung gewährt?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Großbeeren gibt es für Hunde aus Tierheimen keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung.
Zum Anfang der Seite.
 
Urkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Abstammungsurkunden) - wo erhalte ich sie und was kostet die Ausstellung ?
Grundsätzlich: ein Personenstandsereignis (Geburt, Heirat, Tod) wird am Ort des Ereignisses vom zuständigen Standesamt beurkundet. Wer also etwa in Münster geboren wurde, kann nur beim Standesamt Münster die Ausstellung einer Geburts- oder Abstammungsurkunde begehren.

- Geburts- und Abstammungsurkunde beim Standesamt am Geburtsort: 10,-€
- Heiratsurkunde /beim Standesamt am Ort der Eheschließung: 10,-€
- Sterbeurkunde beim St.Amt am Sterbeort des Verstorbenen: 10,-€
Zum Anfang der Seite.
 
Vaterschaftsanerkennung - wo kann ich sie durchführen ?
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer hierzu öffentlich bestellten Urkundsperson zu erklären, z.B.vor jedem deutschen Standesamt oder den Urkundsbeamten des Jugendamtes. Die Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und empfehlenswert.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes zwingend erforderlich. Anerkennung und Zustimmung können nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden. Die Erklärenden müssen sich durch Reisepaß oder Personalausweis ausweisen. Sind beide Elternteile volljährig und ledig, so sind zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vom Vater und der Mutter des (ggf. zu erwartenden) Kindes jeweils folgende Nachweise vorzulegen:
* Reisepaß oder Personalausweis
* Geburtsurkunde,
Zum Anfang der Seite.
 
Vereine - welche gibt es in der Gemeinde Großbeeren ?
Wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, werden Sie direkt zur Seite der Vereine geleitet:
http://www.grossbeeren.de/index.php?mid=82

Es stehen Ihnen dort alle ortsansässigen Vereine mit Kontaktadressen zur Verfügung.

Zum Anfang der Seite.
 
Verlustanzeige Personaldokumente - was tun wenn ich Ausweis oder Reisepass verloren habe ?
In derartigen Fällen wird das Einwohnermeldeamt im Rathaus auf Antrag (Neuausstellung) für Sie tätig.
Zum Anfang der Seite.
 
Vormundschaftsfragen, Unterhaltsangelegenheiten - wer ist Ansprechpartner zuständig für Beistandschaften ?
In Großbeeren steht Ihnen kein gemeindeeigenes Jugendamt zur Verfügung. Diese Aufgabe erledigt zuständigkeitshalber der Landkreis Teltow-Fläming mit Sitz in Luckenwalde. Die Adresse lautet:
Landkreis Teltow-Fläming
Raum - B6-0-04
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Frau S. Schütze
Tel.: (03371) 608 - 3423
Fax: (03371) 608 - 9150
E-Mail: Sandra.Schuetzespacer_atteltow-flaeming.de

An jedem ersten und dritten Dienstag im Monat ist aber eine Mitarbeiterin des Jugendamtes in der Gemeindeverwaltung vor Ort um für die Einwohner Fragen zu beantworten und ggf. weitere Dienste im Einzelfall zu empfehlen. Sie erreichen sie jeden 1. + 3. Dienstag im Monat von 9.00 - 12.00 und von 13.00 - 16.00 Uhr unter:
Gemeindeverwaltung Großbeeren
Am Rathaus 1
Raum 1.13
14979 Großbeeren
Tel.: 033701- 32 88-50
Zum Anfang der Seite.
 
Winterdienst - wer führt ihn durch ?
Wenn nicht anders vereinbart, hat der Besitzer des Grundstücks bei Schneefall bis um 9.00 Uhr am Morgen einen 1,20 m breiten Verkehrsweg eisfrei zu sichern.
Zum Anfang der Seite.
 
Wohnberechtigungsschein, wo kann ich diesen beantragen, ist die Antragstellung kostenpflichtig ?
Vor Bezug einer Wohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) unerlässlich.
Die Prüfung auf Erteilung eines WBS erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Einkommensgrenzen unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden familien- bzw. haushaltsangehörigen Personen. Die Prüfung eingehender Anträge ist kostenpflichtig; es entstehen hierfür Verwaltungegebühren iHv. 15,00 EUR, die auch dann zu entrichten sind, wenn die Prüfung auf Erteilung negativ verläuft. Der WBS gilt für die Dauer eines Jahres für das gesamte Land Brandenburg. Haben andere Bundesländer die gleichen Bezugsvoraussetzungen (Einkommensgrenzen, maßgebliche Wohnungsgröße u.s.w.), so ist der WBS auch in diesen Bundesländern gültig. Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei selbstständig einen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.

Sie stellen als Einwohner der Gemeinde Großbeeren den Antrag im Rathaus, Bereich Bürgerdienste, Abt. Kita & Soziales.

Zum Anfang der Seite.
 
Öffnungszeiten der Verwaltung - wann kann ich dort vorsprechen?
Dienstags: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Donnerstags: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
(Freitags: 9 - 11 Uhr nach vorheriger Vereinbarung)

Telefonische Nachfragen sind immer willkommen und werden selbstverständlich auch außerhalb der o.g. Öffnungszeiten gern beantwortet.
Zum Anfang der Seite.
Drucken  per Mail versenden  
Zum Anfang der Seite.
 Bitte Suchbegriff eingeben:
Veranstaltung
« Mai 2013 »
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
18     1 2 3 4 5
186 7 8 9 10 11 12
1913 14 15 16 17 18 19
2020 21 22 23 24 25 26
2127 28 29 30 31    
Jugendkalender
« Juni 2012 »
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
23         1 2 3
234 5 6 7 8 9 10
2411 12 13 14 15 16 17
2518 19 20 21 22 23 24
2625 26 27 28 29 30  
Wichtige Telefonnummern
Anzeigen
Kleinanzeigen
30.04.2013: Wir suchen für die Bauphase/Umzuges eine Garage / Lagerraum in Großbeeren fü...
Stellengesuch
30.04.2013: Suche anstellung als Hausmeister(Maler,Montageschlosser,Trockenbau,Grünanlag...
Stellenangebot
30.04.2013: Wir suchen ab sofort für die Bäckerei in Ahrensdorf eine Hilfskraft / Reinig...
Für Pendler
Service für Pendler (externe Webseite www.drive2day.de).
Bitte geben Sie den Start und den Zielort bzw. die PLZ ein, und klicken Sie auf Senden.
Von:
Nach:
Zitat des Tages
Erich Kästner:
Der Mensch soll lernen, nur die Ochsen büffeln.
 
  Samstag, 25.05.2013 © 2007 Gemeinde Grossbeeren
Webdesign und Webentwicklung CHILI con MEDIA - Die Mediennetzwerker
Valid XHTML 1.0!