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Die seit dem 29. Mai 2008 gewählten Schiedsmänner für die Gemeinde Großbeeren haben ihr Amt im April 2013 nieder gelegt. Es können in der Gemeinde Großbeeren derzeit keine Schiedleute kontaktiert werden.
Allgemeines zu den Aufgaben:
In den Gemeinden des Landes Brandenburg, so auch in der Gemeinde Großbeeren, sind Schiedspersonen in einer Schiedsstelle ehrenamtlich tätig. Die Schiedsstelle ist immer eine neutrale Institution, die die Schlichtung einer Streitigkeit zwischen Parteien zum Ziel hat. Sinn und Zweck dieses Schlichtungsverfahrens ist es, bestehende Streitigkeiten außergerichtlich auszuräumen, zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist immer dann erfolgreich verlaufen, wenn sie einen Streit durch einen so genannten Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich bildet dann z.B. Grundlage für die Vollstreckung.
Nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz ist in den folgenden Angelegenheiten vor dem Anrufen eines Gerichtes durch die Schieds- und Gütestellen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren zu führen:
- in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 750,00 €
- in bestimmten Streitigkeiten des Nachbarrechts
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von
Presse/Rundfunk
Erst wenn die Verhandlung vor der Schieds- bzw. Gütestelle erfolglos war, ist die Klage vor dem für die Streitigkeit zuständigen Gericht überhaupt zulässig.
Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen ebenso eine bedeutende Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. So ist mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung vorzulegen.
Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsgegner / die Antragsgegnerin wohnhaft ist (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat).
Bei der zuständigen Schiedsperson reichen Sie einen formlosen Antrag auf Eröffnung des Schiedsverfahrens ein. Dem Antrag sollen die folgenden Angaben zu entnehmen sein:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- der Name und die Anschrift des Antragsgegners
- der Gegenstand und Grund des Streites
Sie können sich auch unmittelbar mit der Schiedsperson in Verbindung setzen, um in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen vorzutragen. Die Schiedsfrau wird die Einzelheiten schriftlich festhalten und das Schlichtungsverfahren einleiten.