Hinweis: grossbeeren.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards.
 Darstellung 
 nur Text   Grosse Schrift   Kleine Schrift 
   
Spacer Spacer Spacer Spacer Spacer Spacer
   
 
 Schnell Navigation:
Schiedsstelle der Gemeinde Großbeeren 
Die Schiedsstelle der Gemeinde Großbeeren erreichen Sie telefonisch wie folgt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung wurden am 29. Mai 2008 die beiden neuen Schiedsmänner für die Gemeinde Großbeeren gewählt. Ihre Namen und Kontaktdaten lauten wie folgt:

Herr Lutz Wozniak (Vors.), Tel.: 033701 - 355 20
Herr Wolfgang Rüstig (Stellvertr.), Tel.: 033701 - 567 20
Allgemeines zu den Aufgaben:
In den Gemeinden des Landes Brandenburg, so auch in der Gemeinde Großbeeren, sind Schiedspersonen in einer Schiedsstelle ehrenamtlich tätig. Die Schiedsstelle ist immer eine neutrale Institution, die die Schlichtung einer Streitigkeit zwischen Parteien zum Ziel hat. Sinn und Zweck dieses Schlichtungsverfahrens ist es, bestehende Streitigkeiten außergerichtlich auszuräumen, zu schlichten. Eine Schiedsverhandlung ist immer dann erfolgreich verlaufen, wenn sie einen Streit durch einen so genannten Vergleich erledigen konnte. Dieser Vergleich bildet dann z.B. Grundlage für die Vollstreckung.

Nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz ist in den folgenden Angelegenheiten vor dem Anrufen eines Gerichtes durch die Schieds- und Gütestellen ein obligatorisches Schlichtungsverfahren zu führen:

- in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu 750,00 €
- in bestimmten Streitigkeiten des Nachbarrechts
- bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von
Presse/Rundfunk

Erst wenn die Verhandlung vor der Schieds- bzw. Gütestelle erfolglos war, ist die Klage vor dem für die Streitigkeit zuständigen Gericht überhaupt zulässig.

Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen ebenso eine bedeutende Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. So ist mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung vorzulegen.

Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsgegner / die Antragsgegnerin wohnhaft ist (bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat).
Bei der zuständigen Schiedsperson reichen Sie einen formlosen Antrag auf Eröffnung des Schiedsverfahrens ein. Dem Antrag sollen die folgenden Angaben zu entnehmen sein:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- der Name und die Anschrift des Antragsgegners
- der Gegenstand und Grund des Streites

Sie können sich auch unmittelbar mit der Schiedsperson in Verbindung setzen, um in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen vorzutragen. Die Schiedsfrau wird die Einzelheiten schriftlich festhalten und das Schlichtungsverfahren einleiten.

Drucken  per Mail versenden  
Zum Anfang der Seite.
 Bitte Suchbegriff eingeben:
Veranstaltung
« September 2010 »
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
36     1 2 3 4 5
376 7 8 9 10 11 12
3813 14 15 16 17 18 19
3920 21 22 23 24 25 26
4027 28 29 30      
Jugendkalender
« September 2010 »
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
36     1 2 3 4 5
376 7 8 9 10 11 12
3813 14 15 16 17 18 19
3920 21 22 23 24 25 26
4027 28 29 30      
Wichtige Telefonnummern
Anzeigen
Kleinanzeigen
25.08.2010: Verkaufe Crosstrainer "Schmidt Fit 380", 3 Jahre alt, Neupreis 179,-, für 40...
Stellenangebot
03.09.2010: Hallo,
wir suchen fleißige und zuverlässige Reinigungskraft für unseren 3 P...
Für Pendler
Service für Pendler (externe Webseite www.drive2day.de).
Bitte geben Sie den Start und den Zielort bzw. die PLZ ein, und klicken Sie auf Senden.
Von:
Nach:
Zitat des Tages
Lucius Annaeus Seneca:
Die höchsten Güter der Menschheit sind menschlicher Willkür entzogen.
 
  Dienstag, 07.09.2010 © 2007 Gemeinde Grossbeeren
Webdesign und Webentwicklung CHILI con MEDIA - Die Mediennetzwerker
Valid XHTML 1.0!