Hinweis: grossbeeren.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards.
Der Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld liegen seit dem 27. Januar die Informationen zum Flugverfahren des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) für den künftigen Verkehrsflughafen Berlin- Brandenburg International vor. Sie stehen Ihnen im nachfolgenden Download zur Verfügung.
Hier können Sie weitere Informationen herunterladen.
Auszug aus dem Bericht des Bürgermeisters - Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2012
BBI / BER
(...)
Das Jahr 2012 wird auch für unsere Gemeinde aller Voraussicht nach entscheidende Veränderungen mit sich bringen. Ob diese Veränderungen eher positive oder eher negative Auswirkungen haben werden, muss sich allerdings noch zeigen. Eine der wesentlichsten Veränderungen dürfte die weiterhin für den 3. Juni 2012 geplante Inbetriebnahme des Flughafens BBI/BER sein. Zum Jahresbeginn hat die Betreibergesellschaft offenbar in Vorbereitung dieses Ereignisses ihren Namen von Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) zu Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) gewechselt. Hoffentlich kommt nun niemand auf den wohl wirklich absurden Gedanken, dass es neben dem identischen Namenskürzel auch inhaltliche Verbindungen zum Freien Bürgerbündnis (FBB) in unserer Gemeinde geben könnte.
Mit der heutigen Bekanntgabe der Flugverfahrensfestsetzung für den BBI/BER ist nun offensichtlich geworden, um welche Farce es sich bei dem 18 Monate währenden Gezerre um die Flugrouten gehandelt hat. Nicht zuletzt die Aufblähung der zahnlosen Fluglärmkommission auf derzeit deutlich über 40 Mitglieder hat dazu geführt, dass die Deutsche Flugsicherung (DFS) von ihren ersten Ansätzen tatsächlicher Lärmentlastung Schwerstbetroffener durch Lärmverteilung auf breitere (aber wohl auch einflussreichere) Schultern zurückgerudert ist. Auch die Endphase des Verfahrens hat offenbart, dass es für viele Verfahrensbeteiligte anscheinend viel wichtiger gewesen ist, sich selbst medienwirksam zu präsentieren, als zukunftsweisende Signale zu setzen. Bezeichnend ist dabei, dass sowohl die Erkenntnisse des Umweltbundesamtes als auch die des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zunächst den Medien zur Verfügung gestanden haben, bevor die wirklich betroffenen Kommunen aus erster Hand informiert wurden.
Wer sich die gestern von der Bild-Zeitung veröffentlichte Grafik zu den Abflugrouten einmal genauer anschaut, wird nicht nur feststellen, dass wir uns die reale Existenz von Großbeeren wahrscheinlich nur einbilden, sondern dass es aufgrund der rot-bräunlich vorgenommenen Schattierung über Stahnsdorf, Kleinmachnow, Steglitz-Zehlendorf und weiteren Berliner Bezirken wahrscheinlich viel unerträglicher ist, wenn ausschließlich bei Westwind maximal 50 Flugzeuge täglich (also an durchschnittlich zwei von drei Tagen ca. alle 20 Minuten ein Flugzeug) den genannten Bereich in einer Höhe zwischen 1.500 und 4.000 Metern überfliegen, als beispielsweise tagtäglich in Mahlow oder Diedersdorf – egal bei welcher Windrichtung – im Tagesdurchschnitt 250 Flugzeuge in Höhen von 150 bis 600 Metern (Mahlow) bzw. 500 bis 1.300 Metern (Diedersdorf). Wie zynisch kann oder muss man eigentlich sein, um als Zeitungsreporter oder –redakteur derartige Effekthascherei zu betreiben.
In einem späteren Tagesordnungspunkt wird sich die Gemeindevertretung mit der Frage zu beschäftigen haben, ob gegen das „Nachtflugurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 Rechtsmittel eingelegt werden sollen. Unsere Rechtsanwälte sind nach eingehender Prüfung der nunmehr vorliegenden Urteilsbegründung eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei seiner Entscheidung rechtsfehlerhaft gehandelt hat, da entscheidungserhebliche Argumente der vier klagenden Kommunen und weiterer Privatkläger bei der Urteilsfindung nicht gewürdigt wurden.
Die Bürgerinitiative "Unser Großbeeren" setzt sich im Zusammenhang mit dem Flughafen BBI / BER für die Erreichung verschiedener Ziele ein, u.a. für ein Nachtflugverbot in der Zeit von von 22.00 bis 6.00 Uhr.
Dafür können wir Ihre Hilfe, Ihre Unterstützung gebrauchen ! Bitte warten Sie nicht bis die Jets über Ihr Dach donnern, werden auch Sie jetzt aktiv und besuchen Sie zu diesem Zweck unseren Internetauftritt, vielen Dank.
Großbeerener Aktion gegen Aufweichung des Nachtflugverbotes
Helfen Sie mit, die Änderung des § 29b Luftverkehrsgesetz zu verhindern !
Liebe Einwohner der Gemeinde Großbeeren,
mit großer Freude habe ich zur Kenntnis nehmen dürfen, dass sich nun auch in unserer Gemeinde der Widerstand gegen ungerechtfertigte Belastungen durch Fluglärm - insbesondere während der gesetzlich bislang besonders geschützten Nachtzeit - formiert. Das Ehepaar Jung aus Großbeeren hat sich der Sache angenommen und sich auf die Fahne geschrieben, möglichst viele Unterschriften gegen die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des § 29b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu sammeln. (***Hinweis der Verwaltung:*** Die Unterschriftenaktion ist seit dem 12.04.2011 beendet. ***Ende Anmerkung der Verwaltung***).
Pfarrer Manntz, mein Stellvertreter Herr Fischer und ich selbst zählen zu den ersten Unterzeichnern des Aufrufs, mit dem u.a. ein Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gefordert wird. Die Bundesregierung möchte hingegen die bisherige - klar formulierte - Regelung des LuftVG, nach der "auf die Nachtruhe der Bevolkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist", dadurch aufweichen, dass die Worte "beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden" in diese Vorschrift eingefügt werden sollen. Dies impliziert, dass Nachtflug grundsätzlich zulässig werden soll!
Unterstützen Sie daher bitte die von Familie Jung ergriffene Initiative und unterzeichnen Sie in der Unterschriftenliste, welche auch in unserer Bibliothek ausliegt. Nähere Införmationen über die Initiative erhalten Sie unter dem nachstehenden Link.
Rechtsberatung durch den Verein "Bürgerhilfe" e.V. in Mahlow
Durch Lärmeinwirkung, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Fragen eingeschränkten Baurechts, sinkende Grundstückspreise oder Fragen rechtlicher Einschränkung sind Einwohner vieler Gemeinden durch den Flughafen BBI betroffen. Die Kreisverwaltung Teltow-Fläming und der Verein Bürgerhilfe e.V. führen im Vereinsheim Mahlow hierzu Sprechstunden durch: Fachberatung in Gesundheits- und Baufragen sowie allgemeine und rechtliche Beratung.
Sprechstunden: Donnerstags vierzehntägig (ungerade Kalenderwoche): 15.00 - 18.00 Uhr und (jedoch nur nach Anmeldung unter anmeldungspacer_atbuergerhilfe-bbi.de oder unter Tel. 03371 - 608-4001) von 18.00 bis 20.00 Uhr
Freitags vierzehntägig (ungerade Kalenderwoche): 15.00 - 18.00 Uhr und (jedoch nur nach Anmeldung unter anmeldungspacer_atbuergerhilfe-bbi.de oder unter Tel. 03371 - 608-4001) von 18.00 bis 20.00 Uhr
BAERATUNGSORT: Vereinsheim Heinrich-Heine-Str. 3-5 in 15831 Mahlow